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2 Min. Lesezeit Verteilungsgerechtigkeit

Die Möglichkeiten einer stärkeren Vermögensbesteuerung / EU-KOM, CASE

Unter welchen Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten der EU eine höhere Besteuerung von Vermögen realisieren? Eine Analyse dazu wurde vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union in Luxemburg herausgegeben.

Die Analyse mit dem Titel „Vermögensbesteuerung, inkl. Nettovermögens-, Kapital- und Wegzugssteuern" (hier: Kurzfassung) wurde von der Europäischen Kommission gemeinsam mit CASE (Center for Social and Economic Research) und weiteren Forschungsinstituten erstellt. Vor dem Hintergrund wachsender Vermögenskonzentration in der EU – der Anteil der obersten 10 Prozent sei von 1995 bis 2023 gestiegen, wobei die reichsten 1 Prozent ihren Anteil schneller ausweiten würden als vergleichbare Gruppen weltweit – untersucht die Studie im Auftrag der GD TAXUD fünf Kategorien vermögensbezogener Steuern: Nettovermögenssteuern, wiederkehrende und nicht wiederkehrende Kapitalgewinnsteuern, Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie Wegzugssteuern. Für jede Kategorie werden ökonomische Begründungen, Gestaltungsmerkmale, Verhaltensreaktionen der Steuerpflichtigen und das Steueraufkommen analysiert. Methodisch stützt sich der Bericht auf eine Literaturauswertung, einen Ländervergleich, vertiefte Fallstudien (u. a. Österreich, Deutschland, Frankreich, Norwegen, Schweiz, Spanien, Kolumbien) und eine synthetisierende Gesamtanalyse.

Nettovermögenssteuern könnten öffentliche Einnahmen und Progressivität verbessern, sie wären aber nur dann wirksam, wenn sie gut konstruiert sind. Entscheidend seien hohe Freibeträge, eine breite Bemessungsgrundlage, wenige Ausnahmen, belastbare Bewertungsverfahren und starke Steuerverwaltungen.

Steuern auf nicht realisierte Kapitalgewinne wären theoretisch attraktiv, weil sie Lock-in-Effekte reduzieren und Kapital- und Arbeitseinkommen gleichmäßiger behandeln könnten. Praktisch seien sie aber schwer umzusetzen, weil Vermögenswerte laufend bewertet werden müssten und Liquiditätsprobleme entstehen können.

Steuern auf realisierte Kapitalgewinne seien in der EU zentral, aber sehr unterschiedlich ausgestaltet. Viele Ausnahmen für Wohneigentum, Betriebsvermögen oder langfristige Anlagen schwächen Einnahmen und Fairness. Der Bericht sieht hier großes Reformpotenzial, zumal diese Steuern administrativ einfacher seien als neue Vermögenssteuern.

Erbschaft- und Schenkungsteuern gelten als besonders geeignet, um generationenübergreifende Ungleichheit zu adressieren. Erbschaften werden makroökonomisch wichtiger und sind stark konzentriert. Allerdings werde die Steuerbasis häufig durch Freibeträge, Sonderregeln für Familienunternehmen, Wohneigentum und Schenkungen zu Lebzeiten ausgehöhlt.

Wegzugssteuern sollen verhindern, dass im Inland entstandene Wertzuwächse durch Wohnsitzverlagerung der Besteuerung entzogen werden. Sie würden am besten als flankierendes Instrument eines kohärenten Kapitalsteuersystems wirken, nicht als isolierte Hochsteuer.

Die Autor:innen kommen zu dem Schluss, dass vermögensbezogene Steuern in der EU eine größere Rolle spielen können und sollten, wenn sie klug ausgestaltet sind. Angesichts einer wachsenden Vermögensungleichheit und der starken Belastung von Arbeitseinkommen gebe es gute Gründe, Vermögen stärker in die Finanzierung öffentlicher Aufgaben einzubeziehen. Die oft behaupteten Zielkonflikte zwischen Gerechtigkeit und Effizienz werden empirisch nicht so stark bestätigt, wie öffentliche Debatten nahelegen. Negative Effekte auf Investitionen, Sparen oder Unternehmertum seien möglich, wären aber bei gut gestalteten Steuern meist begrenzt. Sie empfehlen kein einheitliches EU-Modell. Stattdessen betonen sie, dass Vermögensbesteuerung zum jeweiligen Steuersystem passen müsse. Besonders tragfähig wäre eine Kombination aus wirksamer Kapitalertragsbesteuerung, Kapitalgewinnbesteuerung, Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie flankierenden Wegzugssteuern. Eine breite Nettovermögenssteuer sei vor allem dort relevant, wo andere Formen der Kapital- und Erbschaftsbesteuerung schwach sind.

POSTPARADIGMA-Kommentar: Ergänzend zu Beiträgen, die die diskurspolitische Dimension von "Vermögen" bzw. entsprechenden Rechtfertigungsstrategien thematisieren, liefert dieser Bericht fachliche Argumente für die Möglichkeiten eine höheren Besteuerung von Kapital und Vermögen. Siehe hierzu auch unser Kurzdossier (Frühjahr 2026).