Was ist gerecht? Wem steht was zu? Wer vertritt welche Interessen? Diese Fragen beschäftigt die Sozialforschung in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen in besonderer Weise. Zwei aktuelle Aufsätze beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven.
Die Untersuchung unter dem Titel „Prinzipien der Verteilungsgerechtigkeit – Gerechtigkeitsprinzipien in politischen Debatten sowie aktuelle Befunde aus der empirischen Gerechtigkeitsforschung“ von Simon Lütkewitte und Martin Kroh ist in der Zeitschrift Gesellschaft - Wirtschaft - Politik (Paywall) erschienen.
Der Aufsatz geht von vier aus der Gerechtigkeitsforschung bekannten Prinzipien der Verteilungsgerechtigkeit aus: dem Leistungsprinzip (höhere Anstrengung rechtfertigt höheren Anteil), dem Prinzip der Ergebnisgleichheit (gleichmäßige Verteilung), dem Bedarfsprinzip (Verteilung nach Bedürfnissen) sowie dem Anrechtsprinzip (Ansprüche aufgrund askriptiver Merkmale wie Herkunft oder Geburtsland). Auf weitere Prinzipien wie Chancengleichheit oder Generationengerechtigkeit geht der Beitrag nur am Rande ein. Diese erwähnten Prinzipien gerieten innerhalb von Verteilungsprozessen häufig in Konflikt und Menschen würden je nach Lebensbereich unterschiedliche Prinzipien präferieren, etwa das Bedarfsprinzip im Gesundheitswesen und das Leistungsprinzip bei Einkommen.
Die zentrale Erkenntnis des Textes basiert auf einem "Soll-Ist-Vergleich" für Deutschland. Sie gehen der Frage nach, ob es für die die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft noch einen Grundkonsens gibt. Trotz einiger Unterschiede nach Parteienpräferenz und Einkommen zeige sich - auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern - eine sehr hohe Akzeptanz für das das Leistungs- und das Bedarfsprinzip. Deutlich geringere Zustimmungen fänden das Anrechtsprinzip und die Ergebnisgleichheit. Sie weisen jedoch einschränkend darauf hin, dass Leistung von sozioökonomisch Bessergestellten eher "erfolgsorientiert" interpretiert wird (siehe auch hier), während andere Gruppen eher "Anstrengung" als Maßstab sehen.
Fragt man jedoch nach der Verwirklichung dieser Prinzipien, dreht sich das Bild um. Während Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit als nicht vollständig eingelöst beurteilt würden, gelte das (kritisch bewertete) Anrechtsprinzip als in hohem Maße erfüllt.
Eine anderen Blick auf die Gerechtigkeitsvorstellungen werfen Elisa Deiss-Helbig, Isabelle Guinaudeau und Theres Matthieß in ihrem Beitrag "Who deserves? Ideological gaps in citizens’ deservingness perceptions", erschienen in der Zeitschrift European Political Science Review. Die Autorinnen hinterfragen auf Basis des Konzepts der Deservingness die etablierte sozialstaatliche Forschungsannahme, wonach in westlichen Gesellschaften ein weitgehender Konsens über die Anspruchsberechtigung sozialer Gruppen bestehe (etwa: Unterstützungen für Ältere und Kranke gelten als "verdient", für Arbeitslose und Einwanderer als "unverdient"). Sie stützen sich auf drei aktuelle Forschungsstränge: erstens auf Belege für geografische, zeitliche und individuelle Unterschiede in der Wahrnehmung; zweitens auf die zunehmende politische und affektive Polarisierung; drittens auf die Erkenntnis, dass staatliche Politik ein weit breiteres Spektrum an Gruppen adressiert als nur klassische Sozialhilfeempfänger – darunter auch statushöhere Gruppen wie Unternehmer, Arbeitgeber oder Wohlhabende. Die zentrale These lautet, dass linksorientierte und rechtsorientierte Bürger:innen unterschiedliche Kriterien priorisieren: Die Linke betont die Bedürftigkeit von Gruppen, die Rechte hingegen Leistung, Gegenseitigkeit und Identität. Daraus resultieren systematische ideologische Differenzen in der Wahrnehmung der Verdienste der meisten Gruppen. Empirisch wird diese Annahme anhand von Umfragedaten aus Deutschland (5.541 Befragte) und Frankreich (6.020 Befragte) geprüft. Der Vergleich zweier institutioneller Kontexte – das französische Mehrheitswahlsystem und das deutsche Konsenssystem – ermögliche eine gruppenübergreifende Perspektive, die zeigt, welche Gruppen politisch konsensfähig und welche umstritten sind. Die Befunde belegen die erwarteten ideologischen Unterschiede für die meisten untersuchten Gruppen. Daraus folge, dass die Annahme einer systematischen Benachteiligung „ungeliebter" Minderheiten relativiert werden müsse: Auch Gruppen, die im gesellschaftlichen Durchschnitt als wenig verdienstvoll gelten, können innerhalb bestimmter Wählersegmente starke Unterstützung genießen. Dies schafft für politische Parteien Anreize, im Wettbewerb um die Frage „Wer bekommt was?" vielfältige Interessen zu vertreten und auch sich als benachteiligt fühlende Gruppen anzusprechen. Für die politische Repräsentation bedeutet dies, dass ideologische Spaltungen nicht nur Polarisierung erzeugen, sondern auch pluralistische Repräsentationschancen eröffnen könnten.

POSTPARADIGMA-Kommentar: Beide Texte verweisen mit unterschiedlichen Fragestellungen darauf, dass allgemeine Appelle an "Gerechtigkeit" politisch wenig mobilisierungsfähig sind, weil es eben sehr unterschiedliche, auch von ideologischen Positionen und sozialen Lebenslagen abhängige Gerechtigkeitsvorstellungen gibt. Eine differenzierte Konzentration auf das Leistungs- und das Bedarfsprinzip und einer mit "Leistung" begründeten (und sich gegen "völkische" Argumente stellenden) Kritik des Anrechtsprinzips wäre ein möglicher Weg für einen neuen gesellschaftlichen Grundkonsens.